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ISLAMIC BANKING

Erste ON-Regel für Islamic Banking

ONR 142001-1 Islamic Banking - Anforderungen an Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen

Auf unsere Initiative wurde bei Austrian Standards Institute die ON-Regel ONR 142001-1 für Islamic Banking entwickelt. Dieses europaweit erste normative Dokument für islamische Finanzdienstleistungen (IF) wurde am 1. Mai 2010 publiziert und am 6. Mai im Presseclub Concordia der Öffentlichkeit vorgestellt.

Aus dem Workshop 1143 'Halal-Produkte und Dienstleistungen', den wir gemeinsam mit Austrian Standards Institute ins Leben gerufen haben, sind bereits die sehr erfolgreichen Richtlinien für Halal-Lebensmittel - nach islamischem Recht erlaubte Speisen - hervorgegangen. Mit der ON-Regel zu Islamic Banking haben wir nun Grundsätze und Anforderungen an Finanzprodukte und -dienstleistungen festgelegt, die sowohl dem geltenden Recht als auch dem islamischen Rechtssystem - also dem Koran und der Sunnah - entsprechen.

Günther Ahmed Rusznak, Präsident des IIDZ-Austria und Vorsitzender des verantwortlichen Arbeitsgremiums

Der Sektor für islamische Finanzdienstleistungen umfasst sowohl Geldinstitute als auch den Versicherungsbereich. Bei einem Bevölkerungsanteil von 1,3 Milliarden Muslimen weltweit erwirtschaftete dieser Bereich in den letzten Jahren Gewinne von mehreren hundert Milliarden Euro jährlich.

ONR 142001-1 soll Muslimen die Sicherheit geben, dass solcherart zertifizierte Produkte mit den Regeln des Islam konform gehen. Darüber hinaus soll damit die österreichische und die europäische Wirtschaft bei der Erschließung dieses Zukunftsmarktes mit jährlichen Wachstumsraten von 10 bis 15 Prozent unterstützt werden.


ONR 142001-2 Islamic Banking - Islamische Versicherungsprodukte und Versicherungsdienstleistungen

Im Islam gelten verschiedene Rechtsgrundsätze, die zu einer Unterscheidung zwischen konventionellen Versicherungssystemen und islamischen Versicherungssystemen (Takaful) führen. Diese ONR legt Anforderungen an den Einsatz von Versicherungsprodukten und Versicherungsdienstleistungen im islamischen Versicherungssystem fest, um sicherzustellen, dass deren Gestaltung den islamischen Rechtsgrundsätzen entspricht, ohne den europäischen Rechtsvorschriften zu widersprechen.

 

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